Rechtshinweis

Zutritt zum Hotel und Ausübung des Hausrechts

Der Zutritt zum Hotel ist öffentlich. Der Zutritt und Aufenthalt unterliegen jedoch der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, dieser Hausordnung sowie der allgemeinen Verhaltens-, Respekt-, Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsregeln.

Das Hotel übernimmt keine Haftung für Gegenstände, Substanzen, Materialien oder persönliche Gegenstände, die Gäste in ihre Zimmer oder andere Bereiche des Hotels mitbringen, da es gemäß geltendem Recht nicht befugt ist, das Gepäck oder die persönlichen Gegenstände der Gäste zu kontrollieren oder zu durchsuchen.

Die Hotelleitung behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern und die Bedienung zu untersagen. Sie kann Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen oder deren Verhalten den Hotelbetrieb stört, den Zutritt verweigern oder sie des Hotels verweisen.

Gründe für Zutrittsverweigerung oder Hausverweis

Der Zutritt kann verweigert oder ein Hausverweis angeordnet werden, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

Wenn die maximale zulässige Kapazität des Hotels erreicht ist.
Wenn die Zahlung für gebuchte Leistungen oder entsprechende Gebühren nicht erfolgt ist.

Bei gewalttätigem, aggressivem oder einschüchterndem Verhalten.
Wenn Waffen, gefährliche Gegenstände oder Gegenstände, die als solche verwendet werden könnten, mitgeführt werden, außer im Fall von ordnungsgemäß akkreditierten Mitgliedern der Sicherheitskräfte und -korps in Ausübung ihres Dienstes.
Wenn Kleidung, Symbole oder Botschaften gezeigt werden, die Gewalt, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder jede andere Form der Diskriminierung fördern.
Wenn Situationen entstehen, die die Sicherheit oder das Wohlbefinden von Kunden, Besuchern oder Mitarbeitern gefährden könnten.
Wenn offensichtliche Anzeichen von Alkohol-, Drogen- oder anderem Rauschmitteleinfluss vorliegen, die das normale Verhalten beeinträchtigen. Wenn Hotelmitarbeiter oder andere Gäste respektlos behandelt, bedroht, beleidigt oder anderweitig anstößig behandelt werden.

Wenn Lärm, Störungen oder sonstige Beeinträchtigungen verursacht werden, die die Ruhe anderer Gäste stören.
Wenn die vom Hotel festgelegten Hygiene-, Sauberkeits- oder Sanitärstandards verletzt werden.

Wenn gegen die in den geltenden Vorschriften oder im Betrieb vorgeschriebenen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten verstoßen wird.
Wenn das Verhalten anderer Gäste die Ruhe und den ungestörten Aufenthalt in den Einrichtungen beeinträchtigt.
Wenn Gäste, Besucher oder Hotelmitarbeiter diskriminiert werden.
Wenn die Einrichtungen und Dienstleistungen des Betriebs missbräuchlich genutzt werden.
Wenn Eigentum, Ausrüstung oder sonstige Gegenstände des Hotels ohne ausdrückliche Genehmigung entfernt werden.
Wenn die Einrichtungen, Möbel, Ausrüstung oder Dienstleistungen des Betriebs beschädigt, beeinträchtigt oder abgenutzt werden. Wenn das Hotel in Begleitung nicht angemeldeter Haustiere betreten wird, mit Ausnahme von gesetzlich anerkannten Blinden- oder Assistenzhunden, sofern dies nicht ausdrücklich von der Hotelleitung genehmigt wurde.

Die Anwendung dieser Maßnahmen erfolgt unter voller Beachtung der geltenden Gesetze und der Rechte der Gäste, unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte im Einzelfall.